Beitragsseiten

 

Pharmazeutische Betreuung auf Basis des bundeseinheitlichen Medikationsplanes

Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie bei der Erfassung und dem Verwalten ihrer Gesundheitsparameter unterstützen. Sie werden zur Prävention, Diagnose und therapiebegleitend eingesetzt. Apps motivieren zu gesunder Ernährung, regelmäßigem Trinken und frischer Luft. Sie beherrschen das Erfassen der Herzfrequenz (manuell oder kontaktlos), das Erheben der Sauerstoffsättigung, das erfassen des Blutdruckes und des Blutzuckers sowie das Management der Arzeneimitteltherapie und zahlreicher weiterer Befunde.

Startbildschirm

In diesem Kontext ist mHealth das Stichwort. Anwendungen in diesem Segment sind vor allem informationslogistische Systeme, die Konnektoren zu moblien Endgeräten zur Verfügung stellen bzw. autonom auf den Endgeräten betrieben werden. MHealth ist folglich eine Informationstechnologie, die behilflich ist, Gesundheitsdienstleistungen und Patienten zu vernetzen.

Gesundheits-Apps lassen sich grob in zwei Bereiche unterteilen. In solche, die Medizinprodukte im Rechtssinne sind und solche, die nicht unter das Medizinprodukterecht fallen. Mit der Medical- Device-Regulation (MDR) besteht nun ein europaweit gültiges Regelwerk, dass Hersteller von Gesundheits-Apps beachten müssen.

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) erhält der Patient  nun auch einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gesundheits-App. Die App auf Rezept ist Teil dieses Gesetzes und ist seit 01.01.2020 allgemein gültig. Damit können Ärzte erstmals eine App auf Rezept und somit mobile Gesundheitsdienstleistungen verordnen. So eine Gesundheitdienstleistung ist die pharmazeutische Betreuung. Diese ist weder auf eine einzelne Aufgabe beschränkt, noch fokusiert sie spezielle Patientengruppen. Die Pharmazeutische Betreuung ist somit eine Dienstleistung, die  mit der App CSPMEDI-Plan allen, nicht nur den Patienten die entsprechend §31a  SGB V darauf Anspruch haben, ein Instrument zum Management ihrer Medikation.

Im DVG hat der Gesetzgeber festgelegt, dass digitale Anwendungen, die vom Arzt verordnet werden, einen positiven Versorgungseffekt nachweisen müssen. Diese unterteilt er in medizinische und strukturverbessernde Effekte. Ein medizinischer Effekt besteht,

  • bei einer Verbesserung der Gesundheit, der Verkürzung der Krankheitsdauer, der Verlängerung des Lebens oder einer Verbesserung der Lebensqualität.

Ein strukturverbessernder Effekt, ist laut der Digitale-Anwendungen-Verordnung (DiGAV),

  • die Koordination der Behandlungsabläufe, die Ausrichtung der Behandlung (...) an Standards, die Adhärenz (Erreichen von gemeinsam durch den Arzt und Patienten verabredeten Zielen, Erleichterung des Zugangs zur Versorgung, Patientensicherheit, Gesundheitskompetenz, Patientensouveränität, Bewältigung krankheitsbedingter Schwierigkeiten im Alltag, Reduzierung der therapiebedingten Aufwände und Belastungen.

In Bezug auf die positiven Versorgungseffekte ist die App CSPMEDI-Plan den strukturverbessernden Effekten zuzuordnen. Unter dem Dach der pharmazeutischen Betreuung unterstützt sie die Aspekte der Koordination von Behandlungsabläufen, fördert die Therapietreue (Adhärenz), leistet einen Beitrag zur Patientensicherheit, fördert die Aneignung von Gesundheitskompetenz und stärkt somit die Patientensouveränität. Durch die autonome Verwaltung der eigenen Medikation unterstützt die App die Patienten bei der Bewältigung krankeitsbedingter Schwierigkeiten (z.B. Bluthochdruck, Adipositas etc.)